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Bildung und Teilhabe in Köln

Nachhilfe mit BuT. Chancen ermöglichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer notwendigen Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Wir erklären den Kölner Ablauf verständlich.

Schule bestätigt Bedarf In der Regel für jedes beantragte Fach
Antrag und Zusatzfragen Unterlagen vollständig einreichen
Kostenvoranschlag ergänzen Vom ausgewählten Lernförderanbieter
Behörde entscheidet Eine Bewilligung ist immer erforderlich
Lehrkraft unterstützt einen Schüler beim Lernen
Bildung darf nicht am Einkommen scheitern BuT kann notwendige außerschulische Lernförderung für berechtigte Familien ermöglichen.
Was bedeutet BuT?

Zusätzliche Lernförderung, wenn schulische Hilfe nicht ausreicht.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Zur Förderung kann auch außerschulische Nachhilfe gehören. In Köln prüft zunächst die Schule, ob ergänzende Lernförderung sinnvoll und erforderlich ist. Anschließend entscheidet die zuständige Leistungsstelle über den Antrag.

! Keine automatische Kostenübernahme Die Schülerinsel kann beraten und einen Kostenvoranschlag bereitstellen. Über Anspruch und Umfang entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.
Möglicher Anspruch

Für welche Familien kommt BuT infrage?

Nach den offiziellen Informationen können insbesondere Familien mit folgenden Leistungen oder einer festgestellten geringen Einkommenssituation berücksichtigt werden.

Leistungen nach SGB II

Dazu gehören Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die konkrete Zuständigkeit wird vor Ort geprüft.

Sozialhilfe

Auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII können Bildungs- und Teilhabeleistungen infrage kommen.

Wohngeld

Familien mit Wohngeld können grundsätzlich zum berechtigten Personenkreis des Bildungspakets gehören.

Kinderzuschlag

Auch der Bezug von Kinderzuschlag kann einen Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen.

Asylbewerberleistungen

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können ebenfalls berücksichtigt werden.

Geringes Einkommen

Auch ohne laufende Sozialleistung kann in Köln nach einer Einkommensprüfung ein möglicher Anspruch geprüft werden.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie Lernförderung in Köln.

Der genaue Ablauf kann im Einzelfall abweichen. Diese Übersicht orientiert sich an den veröffentlichten Informationen der Stadt Köln.

01

Mit der Schule sprechen

Klären Sie, ob zusätzliche Lernförderung erforderlich ist und schulische Förderangebote bereits geprüft wurden.

02

Bestätigung einholen

Die Schule bestätigt Notwendigkeit, Fach und Form der Förderung – in Köln grundsätzlich mit dem Zusatzfragebogen.

03

Anbieter auswählen

Lassen Sie sich vom gewünschten Lernförderanbieter einen Kostenvoranschlag für den Antrag erstellen.

04

Antrag einreichen

Reichen Sie Hauptantrag, Zusatzfragebögen und Kostenvoranschlag bei der zuständigen Stelle ein.

05

Bewilligung abwarten

Nach positiver Entscheidung beziehungsweise Gutschein kann die bewilligte Lernförderung beginnen.

Unterlagen vorbereiten

Was wird für den Antrag benötigt?

Vollständige Unterlagen helfen, Rückfragen zu vermeiden. Nutzen Sie bitte immer die aktuellen Formulare der Stadt Köln.

Hauptantrag Bildung und Teilhabe Das aktuelle Grundformular der zuständigen Stelle.
Zusatzfragebogen Lernförderung Ergänzende Angaben zur gewünschten Förderung.
Bestätigung der Schule In Köln wird grundsätzlich eine Bestätigung je Fach verlangt.
Kostenvoranschlag des Anbieters Mit Umfang, Preis, Qualifikation und vorgesehener Förderung.
1Förderung
2Schule
3Standort
4Kontakt
5Ergebnis
Welche Unterstützung erhält Ihre Familie?

Mehrfachauswahl ist möglich. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie „noch ungeklärt“.

Wobei braucht Ihr Kind Unterstützung?

Diese Angaben helfen, den nächsten sinnvollen Schritt einzuordnen.

Stand der schulischen Bestätigung *
Wo wohnen Sie?

Die Zuständigkeit und die Formulare richten sich nach Ihrem Wohnort. Diese Seite ist auf Köln ausgerichtet.

Nicht aus Köln? Der Check bleibt als Orientierung nutzbar. Bitte verwenden Sie anschließend die Formulare Ihrer zuständigen Kommune.
Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Die Kontaktdaten sind freiwillig. Sie werden erst verwendet, wenn Sie am Ende selbst eine Anfrage absenden.

Ohne Zustimmung erhalten Sie trotzdem Ihr Ergebnis – lediglich der Kontakt-Button wird nicht aktiviert.

Ihre unverbindliche Orientierung

Der nächste Schritt lässt sich gut vorbereiten.

Das Ergebnis begründet keinen Rechtsanspruch. Die Schule bestätigt den Förderbedarf; die zuständige Behörde prüft und entscheidet über den Antrag.
Schritt 1 von 5
Lernförderung nach Bedarf

Viele Fächer. Alle Klassenstufen.

Welche Förderung bewilligt werden kann, richtet sich nach der Bestätigung der Schule und der Entscheidung der zuständigen Stelle.

Mathematik Grundlagen bis Oberstufe
Deutsch Lesen, Schreiben, Sprache
Englisch Grammatik und Kommunikation
Französisch Wortschatz und Grammatik
Biologie Verstehen und anwenden
Physik Formeln und Zusammenhänge
Chemie Reaktionen und Grundlagen
Weitere Fächer Nach individueller Prüfung
Fragen und Antworten

Wichtig vor dem Antrag.

Verbindliche Auskünfte erhalten Sie immer von der zuständigen Leistungsstelle der Stadt Köln.

Die Schule beurteilt, ob ergänzende Lernförderung sinnvoll und erforderlich ist. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet anschließend die zuständige Leistungsstelle.

Um ein Kostenrisiko zu vermeiden, sollte grundsätzlich die Bewilligung abgewartet werden. Eine nachträgliche Erstattung bereits gezahlter Kosten ist laut Stadt Köln nur ausnahmsweise und mit Nachweisen möglich.

Nach den derzeit veröffentlichten Kölner Hinweisen werden pro Fach und Schuljahr in der Regel höchstens 46,5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten übernommen. Für eine Nachprüfung werden 20 Unterrichtsstunden genannt. Entscheidend ist immer der Bescheid.

Bei einer Bewilligung erhalten Familien in Köln grundsätzlich einen Gutschein. Der Lernförderanbieter rechnet die bewilligten Leistungen direkt mit der zuständigen BuT-Stelle ab.

Nein. Wir können den Ablauf erklären und einen Kostenvoranschlag für eine mögliche Förderung erstellen. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.

Wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt zu verstehen.

Lassen Sie uns unverbindlich über den Förderbedarf Ihres Kindes und die benötigten Unterlagen sprechen.