Leistungen nach SGB II
Dazu gehören Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die konkrete Zuständigkeit wird vor Ort geprüft.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer notwendigen Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Wir erklären den Kölner Ablauf verständlich.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Zur Förderung kann auch außerschulische Nachhilfe gehören. In Köln prüft zunächst die Schule, ob ergänzende Lernförderung sinnvoll und erforderlich ist. Anschließend entscheidet die zuständige Leistungsstelle über den Antrag.
Nach den offiziellen Informationen können insbesondere Familien mit folgenden Leistungen oder einer festgestellten geringen Einkommenssituation berücksichtigt werden.
Dazu gehören Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die konkrete Zuständigkeit wird vor Ort geprüft.
Auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII können Bildungs- und Teilhabeleistungen infrage kommen.
Familien mit Wohngeld können grundsätzlich zum berechtigten Personenkreis des Bildungspakets gehören.
Auch der Bezug von Kinderzuschlag kann einen Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können ebenfalls berücksichtigt werden.
Auch ohne laufende Sozialleistung kann in Köln nach einer Einkommensprüfung ein möglicher Anspruch geprüft werden.
Der genaue Ablauf kann im Einzelfall abweichen. Diese Übersicht orientiert sich an den veröffentlichten Informationen der Stadt Köln.
Klären Sie, ob zusätzliche Lernförderung erforderlich ist und schulische Förderangebote bereits geprüft wurden.
Die Schule bestätigt Notwendigkeit, Fach und Form der Förderung – in Köln grundsätzlich mit dem Zusatzfragebogen.
Lassen Sie sich vom gewünschten Lernförderanbieter einen Kostenvoranschlag für den Antrag erstellen.
Reichen Sie Hauptantrag, Zusatzfragebögen und Kostenvoranschlag bei der zuständigen Stelle ein.
Nach positiver Entscheidung beziehungsweise Gutschein kann die bewilligte Lernförderung beginnen.
Vollständige Unterlagen helfen, Rückfragen zu vermeiden. Nutzen Sie bitte immer die aktuellen Formulare der Stadt Köln.
Welche Förderung bewilligt werden kann, richtet sich nach der Bestätigung der Schule und der Entscheidung der zuständigen Stelle.
Verbindliche Auskünfte erhalten Sie immer von der zuständigen Leistungsstelle der Stadt Köln.
Die Schule beurteilt, ob ergänzende Lernförderung sinnvoll und erforderlich ist. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet anschließend die zuständige Leistungsstelle.
Um ein Kostenrisiko zu vermeiden, sollte grundsätzlich die Bewilligung abgewartet werden. Eine nachträgliche Erstattung bereits gezahlter Kosten ist laut Stadt Köln nur ausnahmsweise und mit Nachweisen möglich.
Nach den derzeit veröffentlichten Kölner Hinweisen werden pro Fach und Schuljahr in der Regel höchstens 46,5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten übernommen. Für eine Nachprüfung werden 20 Unterrichtsstunden genannt. Entscheidend ist immer der Bescheid.
Bei einer Bewilligung erhalten Familien in Köln grundsätzlich einen Gutschein. Der Lernförderanbieter rechnet die bewilligten Leistungen direkt mit der zuständigen BuT-Stelle ab.
Nein. Wir können den Ablauf erklären und einen Kostenvoranschlag für eine mögliche Förderung erstellen. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.
Lassen Sie uns unverbindlich über den Förderbedarf Ihres Kindes und die benötigten Unterlagen sprechen.